Pflegerische Maßnahmen
Bei pflegerischen Maßnahmen im Rahmen der Pflegeversicherung sind folgende Tätigkeiten enthalten:
1. im Bereich der Körperpflege
- Große Morgen/Abendtoilette
- Kleine Morgen/Abendtoilette
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Darm- oder Blasenentleerung
2. im Bereich der Ernährung
- mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei Magensonde
3. im Bereich der Mobilität
- Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
- Hilfe beim An - und Auskleiden
- Richten der Kleidung
- Hilfe beim Gehen / Stehen / Treppensteigen
- Lagern und Betten
- Mobilisation
- Hilfe beim Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung
4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Kochen
- Zubereiten eines sonstigen Essens (Frühstück, Abendbrot, Zwischenmahlzeit)
- Einkaufen
- Waschen der Wäsche
- Bügeln der Wäsche
- Unterhaltsreinigung der Wohnung
- Grundreinigung der Wohnung
- Ab - beziehen des Bettes
- Beheizen der Wohung




